Crosslinking Rückerstattung durch die Krankenkasse in der Schweiz

Genau 20 Jahre nach der klinischen Einführung des Crosslinking und nach mehr als 2.000 wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema wurde das Hornhaut-Crosslinking (CXL) zur Behandlung des fortschreitenden Keratokonus in das Schweizer Krankenkassensystem aufgenommen.

Der Betrag, der von den Versicherungen rückerstattet wird, steht noch nicht fest.

Im Namen des ELZA-Instituts äußerte sich dessen medizinischer Direktor, Prof. Dr. Farhad Hafezi, , wie folgt:

"Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung. Im Jahr 2021 hatten wir mehrere Patienten mit Keratokonus, die eine CXL-Behandlung benötigten und die wir aus humanitären Gründen kostenlos behandelt haben. Die meisten waren Kinder und Jugendliche, deren Familien sich die Behandlung nicht leisten konnten."

Heute berichtete der "Tages-Anzeiger" und "Beobachter" berichteten die Zeitungen über die Erstattung von Crosslinking-Versicherungen in der Schweiz und stellten Prof. Hafezi in den Mittelpunkt ihrer Berichterstattung. Unser vorheriger Artikel im "Beobachter" aus dem Jahr 2018 hat sicherlich dazu beigetragen, den Stein für die Gesetzesänderung ins Rollen zu bringen.

Wir möchten uns ganz herzlich beim "Beobachter" und beim "Tages-Anzeiger" herzlich für ihr Engagement bedanken.